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Temporäre Verkehrsregelung in Baustellen

Beschreibung

Sie möchten aufgrund einer Baustelle eine Straßensperrung beantragen. Dies umfasst die Festlegung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Absicherung, Umleitung usw.) für die Einrichtung von Baustellen auf öffentlichen Straßen.

Für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wegefläche im Rahmen von Bautätigkeiten benötigen Sie eine entsprechende verkehrsregelnde Anordnung nach § 45 Abs. 2 StVO. Hierbei steht die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden im Vordergrund. Der Fußgänger- und Radverkehr ist dabei besonders zu berücksichtigen.