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Sondernutzung von Straßen für Unternehmen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Sie über den Link unter "Onlinedienste" beantragen können. Ihr Antrag wird an die zuständige Stelle geleitet. Diese prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf den Gemeingebrauch der Straße hätte. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Ferner kann sie die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Zuständige Einrichtungen